Mietkaution

Eine Mietkaution wird immer dann erhoben, wenn man in eine neue Wohnung einzieht. Die Mietkaution sichert Ansprüche, die der Vermieter gegen den Mieter haben könnte, sofern dieser gegen den Mietvertrag verstößt. Das passiert dann, wenn der Mieter die Miete nicht begleicht oder die Nebenkosten nicht zahlt. Ebenso kann der Fall eintreten, dass nach Auszug des Mieters Schäden in der Wohnung zurückbleiben, die vom Vermieter repariert werden müssen.

Höhe und Fälligkeit der Mietkaution

Die Höhe der Mietkaution ist gesetzlich geregelt und darf nicht mehr als drei Netto-Monatsmieten betragen. Die Kaution wird häufig als Barkaution ausbezahlt. Das bedeutet, dass der Mieter entweder bar oder per Überweisung die Summe an den Vermieter begleicht. Ebenso hat der Mieter das Recht, egal was im Mietvertrag geregelt wurde, die Mietkaution auf drei Raten zu begleichen. Zu Beginn des Mietverhältnisses wird dann die erste Rate der Mietkaution fällig, die spätestens beim Einzug auf dem Konto des Vermieters liegen sollte. Die beiden offenen Raten werden dann in den kommenden zwei Monaten zusammen mit der monatlichen Miete abbezahlt.

Wofür verwendet der Vermieter die Kaution?

Der Vermieter darf die eingezahlte Mietkaution nicht auf seinem normalen Girokonto lagern. Er muss dieses Geld getrennt von seinem sonstigen Vermögen aufbewahren. Oft wird dafür ein Sonderkonto oder Sparbuch eingerichtet. Auch Tagesgeldkonten oder Festgeldkonten sind dafür zulässig. Laut Gesetz ist der Vermieter sogar verpflichtet das Geld so anzulegen, dass der marktübliche Zinssatz darauf verzinst wird. Nach dem Auszug des Mieters erhält dieser dann die Kaution plus die aufgelaufenen Zinsen ausbezahlt. Das gilt jedoch nur, wenn der Vermieter keine Ansprüche auf das Geld anmeldet. Dies kann er jedoch, wenn beim Auszug des Mieters Mängel in der Wohnung vorzufinden sind, beispielsweise Reparaturleistungen. Sollten solche Ansprüche gestellt werden, dann muss der Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist dies anmelden, und zwar innerhalb von drei bis sechs Monaten. Danach sollte die Kaution auf dem Konto des ehemaligen Mieters vorzufinden sein. Fallen noch Betriebskosten an und die Rechnung wird erst später dafür fällig, kann sich die Frist bis zur Betriebskostenabrechnung verlängern.

Die Mietkaution finanzieren und ohne Kaution umziehen