Kautionsdarlehen

Die neue Wohnung ist gefunden und auch der Umzug ist schon geplant. Doch dann verlangt der neue Vermieter eine Mietkaution. Die Kaution entspricht der Höhe von zwei bis drei Monatsmieten. Oftmals ist der Betrag viel zu hoch, um diesen ohne Probleme bezahlen zu können. Doch was tun, wenn man das Geld braucht? Hier kann ein Kautionsdarlehen weiterhelfen. Es ist nur für den Zweck der Mietkaution gedacht und kann für andere Dinge nicht eingesetzt werden.

Woher bekommt man ein Kautionsdarlehen?

Sobald man vor dieser Frage steht, sollte der erste Weg zur Bank sein. Sie kann einen günstigen Kredit hierfür anbieten. Die Zinsen sind oft niedriger als ein normales Darlehen und die Raten werden niedrig gehalten. So kann der Einzug in ein neues Heim auch gelingen. Möchte man bei der Bank nicht nachfragen, finden sich auch im Internet Angebote rund um das Thema Kautionsdarlehen. Doch auch hier kommt man um einen Kredit nicht herum. Zwar kann man frei wählen, ob es sich hierbei um eine Bank oder eine Privatperson handelt, doch am Ende fallen auch hier Kosten an.

Andere Möglichkeiten als einen Kredit aufzunehmen

Wer sich einen Bankkredit ersparen möchte, der sollte mit dem Vermieter reden, ob man direkt beim Vermieter ein Kautionsdarlehen vereinbaren kann. So könnte man vereinbaren, dass die Kaution in drei Raten abbezahlt wird. Das hat den Vorteil, dass der Vermieter sofort eine Geldzusage hat und der Mieter keine lange Wartezeit bei der Bank abwarten muss, sondern gleich den Vertrag unterschreiben kann. Ein weiterer Vorteil bei diesem Kautionsdarlehen ist, dass keine Zinsen fällig werden. Zur Sicherheit kann noch ein Bürge eingetragen werden, damit auch wirklich alle drei Raten beim Vermieter landen.

Jahresrate statt eines Kautionsdarlehens für eine Einmal-Kaution

Mieter haben, wie schon erwähnt, die Möglichkeit, einen Privatkredit aufzunehmen, um die Kaution bezahlen zu können. Hinter speziellen Angeboten, wie das Kautionsdarlehen verbirgt sich in der Regel auch eine Bürgschaft. Dabei verpflichtet der Anbieter, die Kaution an den Vermieter auszubezahlen, sofern sie fällig wird. Hierfür muss der Mieter eine Jahresgebühr zahlen und das in Höhe von ca. 5 Prozent der Summe. Kommt es dann tatsächlich zur Einforderung der Kaution, beispielsweise durch Schäden in der Wohnung, übernimmt die Zahlung zuerst der Finanzanbieter, hinter der meist eine Versicherungsgesellschaft steht. Danach wird der Betrag vom Mieter zurückgefordert. Zu Beginn jedoch, also zum Zeitpunkt des Einzuges werden keine hohen Summen benötigt. Sollte dann auch beim Auszug alles bestens sein, fällt auch keine Kautionsforderung an. Doch nicht jeder Vermieter lässt sich auf diese Regelung ein, daher vorher Absprachen treffen, ehe man Mitglied bei einer Mietgesellschaft wird.

Sparanlage als Kautionsdarlehen nutzen

Besitzt man eine Sparanlage in dem Wert der Mietkaution, dann kann auch diese als Pfand hinterlegt werden. Das spart die Eröffnung eines Kautionsdarlehens und sorgt zudem für eine reibungslose Abwicklung. Erst im Fall der Fälle wird dann die Sparanlage gekündigt, um das Geld an den Vermieter überweisen zu können. Gebühren oder Zinsen werden hier keine fällig, nur vorab kündigen darf man den Vertrag nicht mehr, nur mit Einwilligung des Vermieters, da die Sparanlage als Sicherheit gilt.

Die Mietkaution finanzieren und ohne Kaution umziehen